Grundsteuerreform 2022

Hier können Sie eine Gebäudevermessung beauftragen oder die Wohnflächenberechnung selbst erstellen für die Grundsteuerreform 2022 mit dem Wohnflächenrechner von wohnrechner.online.
Stichtag der Abgabe beim Finanzamt ist der 31.01.2023.
Ausnahme – Bayern: Hier haben Eigentümer durch die erneute Fristverlängerung noch bis zum 30.04.2023 Zeit Ihren Grundsteuerantrag einzureichen.

Was ist die Grundsteuer?

Grundsteuer und Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer wurde 1949 im Grundsteuergesetz (GrStG) verabschiedet. Die Details und Einheitswerte sind im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt. Basis für die Grundsteuer sind die Einheitswerte nach den Wertverhältnissen vom Stichtag des 01.01.1964. Die Wertverhältnisse sind aber nicht mehr aktuell, weshalb nun die Grundsteuerreform 2022 in Kraft tritt. Als Übergangsphase wird bis Ende 2024 noch der alte Grundsteuersatz erhoben.

Ca. 60 Jahre liegt die letzte Grundsteuerreform zurück. Sie ist eine der wichtigsten und ältesten Steuern. Die Römer waren die Ersten, die Steuerabgaben eingerichtet haben. Dafür wurden Vermessungen zum Zwecke der Steuererhebung dokumentiert. Einer der ersten Beweise dafür sind gefundene Vermessungsanweisungen aus der Zeit 1000 v. Chr. in Rom. 

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Die neue Grundsteuer wird wie üblich in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter aufgeteilt. So können Sie die Grundsteuer auf Mieter umlegen.

Der Vermieter darf die Grundsteuer in voller Höhe auf den Mieter umlegen. Wenn es mehrere Mieter im Mehrfamilienhaus gibt, wird die Grundsteuer über die Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt.

Berechnungsmethode für die Grundsteuer

Für die Grundsteuer beschreibt eine Wohnfläche in einem Haus oder einer Wohnung die zu Wohnzwecken geeigneten Flächen eines umbauten Raumes. Die Nutzfläche beschreibt zu Wohnzwecken ungeeignete Flächen. Im Steuergesetz sind diese Begriffe von Wohnfläche und Nutzfläche, für die Festlegung der Grundsteuer, nicht definiert worden.
Die Ausfüllhilfen für die Grundsteuererklärung der Finanzämter nehmen Bezug auf verschiedene Normen, wie die DIN 277, welche allerdings urheberrechtlich geschützt und für Bürger nicht frei zugänglich ist.

Die Ausfüllhilfen der Finanzämter sind also keine rechtlichen Normen, sondern als Verwaltungsvorschriften kategorisiert. Daher sind sie für Bürger nicht verbindlich und gelten nur für die Verwaltung selbst.
Für den Bürger begründen Sie weder Rechte noch Pflichten.

Video: Grundsteuerreform 2022 erklärt

Grundsteuerreform 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Bewertung von Grundstücken und Flächen mit dem bisherigen Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuerreform 2022 für Immobilien /Grundvermögen / Grundstücke ist gültig ab dem 31.01.2023 und reformiert diese Reglung nach ca. 60 Jahren. Das Grundsteuerreformgesetz von 2019 ebnete den Weg für eine gesetzliche Neuregelung.

Die Bundesländer können durch das Landesgesetz vom Bundesgesetz abweichen im Bereich der sogenannten Grundsteuer B.

Das Saarland und Sachsen weichen bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Modell des Bundes ab. Bayern, Hamburg, Hessen, Baden-Würtemberg und Niedersachesen nutzen ein eigenes Grundsteuermodell.

Für die Land- und Forstwirtschaft nutzen alle Bundesländer das Bundesmodell weitestgehend unverändert.

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundbesitz in Deutschland sind verpflichtet eine Feststellungserklärung bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Ausnahme ist Bayern durch eine Fristverlängernung bis zum 30.04.2023. Die Angaben zum Grundbesitz sollen ab dem Stichtag vom 01.01.2022 festgestellt werden.
Das zuständige Finanzamt Ihrer Region ist dafür der richtige Empfänger.

Dafür ist es nötig, dass Sie Ihr Grundstück, Haus oder Ihre Wohnung vermessen lassen. Dies wirkt sich letztlich auch auf die Nebenkostenabrechnung aus.

Als Übergangsfrist wird der Satz der alten Grundsteuer bis 2025 noch abgerechnet, danach soll die neue Grundsteuer greifen.

Grundsteuer Wohnflächenberechnung

Grundsteuererklärung nicht abgegeben: Folgen?

Wer die Grundsteuererklärung nicht abgibt oder ingnoriert, muss mit empflindlichen Geldstrafen rechnen. Im Verzugsfall droht ein Verspätungszuschlag. Dieser wird 0,25 % der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro Monat, betragen.

Nach dem Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 werden aber nochmal Erinnerungsbriefe zugestellt, bevor eine entsprechende Strafe verhängt wird. Sollten Sie auf keine Forderung reagieren, können die Strafen bis zu 25.000 Euro kosten.

 Eine Strafe kann es auch für falsche Angaben in der Grundsteuererklärung geben. Bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung müssen Eigentümer bewusst Steuern hinterziehen oder fahrlässig handeln.

Dann ist es hilfreich, genau die Wohnfläche zu berechnen und keine Schätzwerte anzugeben.
Eine präzise Wohnflächenberechnung können Sie mit unserem Wohnflächenrechner auch selbst erstellen.

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Grundsteuer A und Grundsteuer B

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe greift die Grundsteuer A. Diese wird über den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes, also eine Ertragswertermittlung als Basis, ermittelt. Dazu gehören auch land- und forstwirtschaftliche Gebäude, die zum Teil zu Wohnzwecken genutzt werden und gesondert behandelt werden.

 

Für alle weiteren Grundstücke gilt die Grundsteuer B. Dazu gehören Miet- und Gewerbegrundstücke, Häuser und Mehrfamilienhäuser, sowie Gebäude, die auf fremden Grundstücken (wie im Fall eines Nießbrauchrechts) erbaut sind. Auch auf Wohnungseigentum sowie auf Teileigentum und Erbbaurechte findet die neue Grundsteuerreform 2022 Anwendung.

Deswegen überlegen viele Immobilieneigentümer auch Ihre Immobilie zu verkaufen, da die derzeitige Marktlage ebenfalls historisch lukrativ ist. Die neue Grundsteuer wird erst 2025 fällig. Für Stadt und Land dient die Zeit als Übergang, um alle Berechnungen fertigzustellen.

Deswegen ist es wichtig, dass Sie jetzt die nächsten Schritte planen!

Denn Sie, als Eigentümer, sind an den Stichtag 2023 gebunden. Andernfalls hat das Finanzamt nicht genügend Zeit, alle Anträge zu bearbeiteten und es kann zu hohen Nachzahlungen kommen.
Ein Immobilienverkauf rückt damit als Option auf eine höhere Priorität.

Grundsteuerreform 2022: Was benötige ich für meine Grundsteuererklärung?

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objektsteuer und ist an den vorhandenen Grundbesitz geknüpft. Die Grundsteuer muss vom Eigentümer jedes Jahr für eigene Häuser und Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft entrichtet werden.

Aktuell wurde anhand eines Einheitswertes die Grundsteuer dafür berechnet. Das Gericht hat aber entschieden, dass dieser Wert völlig aus der Zeit gefallen ist. Der Einheitswert stammte aus dem Jahre 1964, bzw. 1935 für die alten Bundesländer. Die echte Wertentwicklung eines Grundstückes oder einer Immobilie kann durch diesen Wert nicht mehr korrekt widergespiegelt werden und benötigt daher die Grundsteuerreform 2022.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden, die Berechnungsmethode anzupassen und neu zu regeln. Dies geschieht dieses Jahr über die Grundsteuerreform.

Sie, als Eigentümer, benötigen dafür eine korrekte Wohnflächenberechnung für die Grundsteuererklärung. Diese können Sie einfach online bei uns selbst erstellen über unser einzigartiges Online-Tool. Einfach Wohnflächenberechnung mit Stempel für Ihr Finanzamt erstellen. Ab 2025 erheben dann die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer. Bis dahin ist die Grundsteuer noch auf der alten Rechtslage und Höhe zu zahlen, da nach Eingang aller Anträge, die Ämter Zeit brauchen alle Daten zu verarbeiten.

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Grundsteuerreform: Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaft

Für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft wenden alle Bundesländer einheitlich das Bundesmodell an.

Das sind die Änderungen durch die Grundsteuerreform:
⦁    gesetzliche Neuregelung zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten
⦁    Wohngebäude oder Gebäudeteile, die ursprünglich als Teil von land- und forstwirtschaftlich genutzten Wohnzwecken dienten, sind ab dem Stichtag zum 01.01.2022 in den Bereich des Grundvermögens anzurechnen
⦁    Wohngebäude oder Gebäudeteile für forstwirschaftliche Zwecke werden herausgelöst und werden eigenständige Einheiten mit seperatem Aktenzeichen
⦁    Der Eigentümer des Grundvermögens ist zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer

Wichtig:  Es gibt keine Mindestgröße oder vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Betriebsmittel, Gebäuden oder auch Selbstbewirtschaftung als Voraussetzung dafür, dass eine Fläche als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb gilt. D.h. einzelne, verpachtete und genutzte Grundstücke können somit ebenfalls einen land- oder forstwirtschafltichen Betrieb darstellen.

Alle Eigentümer von Grundbesitz müssen bis 31. Januar 2023 Ihre Grundsteuererklärung an das Finanzamt übersenden, unabhängig von der Nutzungsart. Auch hier ist Bayern als bisher einziges Bundesland mit der verlängerten Abgabefrist bis zum 30. April 2023 eine Ausnahme. 
 

Grundsteuer Wohnfläche

"Hier geht es zur Wohnflächenverordnung vom 25.11 2003 (BGBl. I S. 2346) [+ Download]"

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG SELBST ERSTELLEN ODER ERSTELLEN LASSEN:

VERMESSUNG IN GANZ DEUTSCHLAND