Für allgemeine Fragen oder Unterstützung bei der Berechnung Ihrer Wohnfläche rufen Sie uns gerne an oder schreiben sie eine E-Mail.
In folgendem Video erklären wir Ihnen kurz, wie Sie alle Räume Ihrer Immobilie anlegen und was Sie dabei beachten sollten.
In folgendem Video erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie einen Raum in seine Raumteile zerlegen und diese korrekt berechnen.
In folgendem Video erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie einen Raum in seine Raumteile zerlegen und diese korrekt berechnen.
In folgendem Video erklären wir Ihnen, ob für Sie eine Differenzermittlung zwischen Ihrer realen Wohnfläche und der vertraglichen Wohnfläche sinnvoll ist.
Falls Sie grade keine Zeit haben, dann beauftragen Sie doch einen unserer Profis. Dieser wird Ihre Wohnfläche fachgerecht Vorort vermessen und Ihnen ein Gutachten ausstellen.
* Räume in Kellerebenen zählen nur zur Wohnfläche, wenn alle folgende Sachverhalte erfüllt sind:
1. Deckenhöhe beträgt mindestens 2,30m
2. Die Oberkante des Fußbodens liegt nicht tiefer als 80 cm von der Geländeoberkante
3. Die Rohbaufensterflächen sind größer als ein 1/8 (12,5%) der Raumfläche
* Nur in absoluten Ausnahmefällen zu 50% anrechnungsfähig, wenn diese drei Sachverhalte alle
erfüllt
sind:
1. ruhige Südlage
2. extrem Aufwendige und objektaufwertende Konstruktion
3. Überdacht
* Räume:
- die weniger als 2,00 m Deckenhöhe haben
- die weniger als 6 m² Grundfläche besitzen
- deren Rohbaufensterflächen kleiner als ein 1/8 (12,5%) der Raumfläche sind
Passen Sie die Bezeichnung Ihres Raumes hier an, um Räume besser unterscheiden zu können, z.B. Schlafzimmer 1.OG, Gäste-WC oder 2. Wohnzimmer.